Laizismus bei den Piraten

Dieser Blogbeitrag ist eine Antwort auf den Beitrag von ValiDOM mit dem gleichen Titel.

Während ValiDOM dort eine Diskussion auf emotionaler Ebene verurteilt und verspricht sich “einmal möglichst sachlich der Fragestellung “Laizismus” nähern” zu wollen, bleibt von der Sachlichkeit am Ende wenig übrig. Eine Trennung von Staat und Kirche wirkt am Ende “totalitär” und “sozialistisch”, ja es wird angeblich sogar das “Recht des Menschen, frei zu sein” gefährdet. Die Hinleitung zu dieser Schlussfolgerung ist für mich nicht wirklich erkennbar, am Ende handelt es sich nur um eine Ausformulierung der oft gehörten Idee “ohne Gott haben die Menschen keine Moral”.

Wieso Moral an sich keine gute Idee ist und zum alten Eisen gelegt werden sollte, hat Michael Schmidt-Salomon sehr schön in seinem Buch “Jenseits von Gut und Böse” gezeigt. Denselben Gedanken möchte ich hier direkt auf die Frage “Rechtspositivismus” oder “überpositives Rechts” anwenden.

Rechtspositivismus vs. Naturrecht

Definition

Die Idee des Rechtspositivismus erklärt, dass Recht eine Institution ist, die von Menschen geschaffen wird. Jede Gemeinschaft schafft sich ihre Rechte so, dass die Gemeinschaft am besten funktionieren kann. Die Idee des überpositiven Rechts (Naturrecht) erklärt, dass es Grundsätze gibt, die nicht von Menschen geschaffen sondern immer existent sind und über dem von Menschen geschaffenen Gesetz stehen. Als Quelle dieser Rechtsnormen wird dann meistens ein göttliches Recht genannt, teilweise wird aber versucht, diese natürlichen Gesetze aus anderen Begebenheiten abzuleiten.

Überpositives Recht ohne Religion

In letzterem Fall braucht man keine Religion, um ein solches überpositives Recht zu begründen. Im Grundgesetz beispielsweise wird in Artikel 1 die Achtung der Menschenwürde als höchster Grundsatz unseres Rechts etabliert. Dieses Prinzip benötigt keine religiöse Begründung. Auch in einem Staat, in dem Religionsgemeinschaften keine Privilegien genießen, kann dieser Grundsatz weiter gelten.

Wahrheit?

Wenn ich überlege, welche Philosophie der Wahrheit näher kommt, muss ich feststellen, dass dies tatsächlich der Rechtspositivismus ist. An Götter und andere übernatürliche Phänomene glaube ich nicht und die Versuche, überpositives Recht auf anderem Wege abzuleiten, sind immer sehr abenteuerlich.

Auch die Grundrechte unserer Verfassung erkenne ich damit nicht als unabänderlich und für immer so gegeben an. Der Verfassungskonvent und der Parlamentarische Rat haben nicht ewig geltende Grundsätze entdeckt, sondern die Prinzipien festgehalten, die für sie am sinnvollsten erschienen, um im Kontext der Nachkriegszeit eine funktionierende Gesellschaft etablieren zu können.

Schaut man in die Vergangenheit, so gibt es keine einheitliche Idee, wie genau überpositives Recht aussehen könnte. Jede Gesellschaft hatte ihre eigene Version. Wieso sollte man also annehmen, ausgerechnet das Naturrechtsverständnis, das wir gerade hier und heute haben, sei das endgültig richtige? Auch ein Blick in die Zukunft zeigt, dass sich unsere Gesellschaft verändern wird. Mit einer sich verändernden Gesellschaft, braucht man aber auch ein geändertes Rechtssystem. Bestehende Rechte müssen hinterfragt und neue etabliert werden können. Hätte man genau dies in der Vergangenheit nicht getan, hätten wir heute nicht die Menschen- und Bürgerrechte, die so vielen Menschen zugute kommen.

Wirkung

Da das Naturrecht behauptet, ewig und universell zu gelten, muss es seine eigene Reform ablehnen. Das verhindert zwar, dass es “verschlechtert” wird, es verhindert aber auch, dass es “verbessert” wird. Im Besonderen kann ein Teil des Naturrechts, der sich zu einer Zeit an einem Ort positiv für die Menschen auswirkt, zu einer anderen Zeit oder einem anderen Ort aber ins Gegenteil verkehren. Der Rechtspositivismus hat diesen Nachteil nicht. Er erkennt, dass alle Gesetze von Menschen geschaffen, damit möglicherweise fehlerhaft und mit veränderten Umgebungsbedingungen reformbedürftig sind.

Gerade dieser in das System Rechtspositivismus eingebaute Selbstzweifel kommt Menschen zu Gute, da er die Verantwortung für Recht und Gesetz bei den Menschen sieht. Wer Gesetze erlässt, muss Verantwortung dafür tragen, wie sie sich auswirken. Das Naturrecht, besonders wenn es religiös begründet wird, verlagert die Verantwortung nach außerhalb. Besonders kritisch wird dies dann, wenn das Naturrecht nicht (wie im Falle unseres Grundgesetzes)  den Menschen in den Mittelpunkt stellt, sondern eine andere Idee (Gott, Volk, Rasse, Klasse, …), die als wichtiger als die einzelnen Menschen gesehen werden.

Übernatürliches Recht führt damit nicht unweigerlich zu allgemeinen Menschenrechten, es kann genau als Grundlage für das Gegenteil verwendet werden. Umgekehrt führt auch ein Rechtspositivismus nicht automatisch zu einer totalitären rechtsfreien Gesellschaft, sondern kann besonders menschenwürdige Bedingungen schaffen.

Als zwei Beispiele seien hier genannt der Rechtspositivist Georg Jellinek, der mit seinen Schriften schon im 19. Jahrhundert die Grundlagen für die allgemeine Erklärung der Menschenrecht schuf, und der Anhänger des Naturrechts Carl Schmitt, der als Staatsrechtler während der Zeit des Nationalsozialismus diesen verteidigte. Beispiele mit umgekehrten Vorzeichen gibt es auch.

Fazit

Die Frage der Rechtsphilosophie ist also nur ein Ablenkungsmanöver. Man braucht keine Religion, um ein Naturrecht zu begründen. Und auch ohne Naturrecht werden wir nicht automatisch in einer rechtlosen, menschenfeindlichen, totalitären Diktatur landen.

Gemeinsame Angelegenheiten

Auf Basis des Grundgesetzartikels 40 (WRV Artikel 137 Absatz 3)  haben in den letzten Jahrzehnten christliche Politiker und Rechtswissenschaftler die Idee einer Gleichstellung von Staat und Kirche abgeleitet. Demnach begegnen sich Staat und Kirche als gleichberechtigte Partner, die gewissen Dinge partnerschaftlich gemeinsam organisieren müssen.

Tatsächlich wird in diesem Artikel aber im ersten Teil die Selbständigkeit der Religionsgesellschaften auf ihre eigenen Angelegenheiten eingeschränkt und im zweiten Teil wird eindeutig klargestellt, dass allgemeine Gesetze über diesem Selbstbestimmungsrecht stehen. Das bedeutet, der Staat darf über die allgemeinen Gesetze hinweg nicht gezielt in die innere Organisation der Religionsgesellschaften eingreifen. Daraus eine partnerschaftliche Gleichstellung und sogar eine Ausweitung auf externe gesamtgesellschaftliche Angelegenheiten ableiten zu wollen ist schon abenteuerlich, zur Zeit aber leider in der Rechtspraxis Realität.

Eine besonders dringende Reform in diesem Bereich besteht darin, zu definieren, wo denn überhaupt die Grenzen der internen Angelegenheiten für die Kirchen gelten. So ist es zum Beispiel meiner Meinung nach nicht vertretbar, dass allgemeine Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern nicht für Angestellte von kirchengeführten Betrieben gelten, auch wenn deren Tätigkeit primär gar nichts mit der internen Organisation der Kirchen zu tun hat.

Während zu Zeiten des Entstehens von Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz formell noch weit über 90% der Bevölkerung Mitglieder der großen Kirchen waren, stehen wir heute kurz davor, dass die Zahl der Kirchenmitglieder unter 50% sinkt. Hier muss dann vor allem auch darüber nachgedacht werden, wie öffentlich in einer solchen Situation die “öffentlichen Angelegenheiten” der Kirchen noch wirklich sind. Mit sinkendem Vertretungsanspruch der Kirchen für die Bevölkerung dürfen öffentliche Aufgaben nicht mehr weiter bevorzugt den Kirchen übertragen werden.

Die Religion moderieren?

Ein überraschender Gedanke findet sich am Ende von ValiDOMs Beitrag. Dort schreibt er, die Zusammenarbeit von Staat und Kirchen sei wünschenswert, um “religiösen Fanatikern durch Förderung gemäßigter Kräfte entgegen” zu treten.  Der vorher abgelehnte “Totalitarismus und Sozialismus im Bezug auf ethische Bildung” wird hier ja gerade gefordert. Offenbar ist es hier gewünscht, dass der Staat sich in die internen Angelegenheiten (was ist schon interner als die tatsächlich gelehrten Glaubensinhalte) einmischt und die Religionsgemeinschaften kontrolliert. Meinem Verständnis von Religionsfreiheit widerspricht dies diametral. Ich verstehe Religionsfreiheit doch gerade so, dass der Staat nicht vorgibt, was Menschen zu glauben haben.

Eine solche fast schon zynische Äußerung (Gut, wenn der Staat die Religion fördert, die am wenigsten Schaden anrichtet) könnte ich von einem Atheisten erwarten (und habe ich da auch schon gehört), aber eigentlich nicht von einem gläubigen Menschen. Wie groß muss denn der Zweifel am eigenen Glauben sein, wenn man denkt, ohne staatliche Kontrolle würde sich dieser zu extremen entwickeln, die man ablehnt?

Tatsächlich vermute ich, dass hinter dieser Positionierung also kein starker persönlicher Glaube steckt, sondern das, was Daniel Dennet in seinem Buch “Breaking the Spell” als “Belief in Belief” bezeichnet. Er behauptet, viele Menschen glauben gar nicht tatsächlich an die Glaubenssätze ihrer Religion, sondern sie glauben nur daran, dass der Glauben an diese Glaubenssätze die Gesellschaft verbessert. Zum Teil schwingt da dann noch etwas Überheblichkeit mit: “Ich glaube nicht, muss ich ja auch nicht, bin ja auch ohne vernünftig, aber ganz viele andere, die würden ohne den Glauben zu Problemen werden; also tue ich besser auch so, als würde ich glauben, um diese anderen beim Glauben zu halten”.

ValiDOM verweist dann am Ende auf einen kommenden Blogpost zum Thema Laizismus in der Türkei. Ich würde die Türkei nicht als laizistischen Staat bezeichnen. Dort sind Staat und Religion ja eben nicht getrennt, vielmehr dominiert der Staat die Religion. Nach der Idee des Kemalismus gibt der Staat vor, welche religiöse Lehre die richtige ist, fördert allein diese und benachteiligt jegliche abweichende Religion. Ist das nicht genau die Strategie, die wie oben beschrieben von ValiDOM als vorteilhaft gesehen wurde? Der Staat mäßigt die Religion, um Auswüchse zu verhindern?

In der Türkei gewinnen gerade anti-kemalistische, muslimisch-religiöse Kräfte an politischer Macht. Während die politische Einflussnahme von religiösen Ideen immer kritisch gesehen werden sollte, ist es in der Türkei paradoxerweise gerade so, dass die religiös geprägte Regierung sehr viel für Demokratie und Freiheit getan hat: Die Diskriminierung der kurdischen ethnischen Minderheit beispielsweise wird nun schrittweise abgebaut. Ebenso gewinnen religiöse Minderheiten (egal ob christlich oder muslimisch) neue Freiheiten.

Keiner der zum BPT der Piraten vorgeschlagenen Anträge will kemalistische Zustände schaffen. Keine Religionsgemeinschaft soll am Ausüben ihrer Religion gehindert oder sonstwie schikaniert werden. Alle Anträge wollen  lediglich die aktuell bestehende Bevorzugung von einzelnen Religionsgemeinschaften und die Verflechtung von Staat und Kirche abbauen.

Die Bedeutung von Religion in Staat und Gesellschaft

ValiDOM meint, das Ziel dieser Bestrebungen sei es, dass “Religion in Staat und Gesellschaft keinerlei Bedeutung mehr zukommt.” Einerseits stimmt das nicht ganz. Andererseits ist das aber vom Grundprinzip auch nichts negatives.

In dem Moment, in dem eine einzelne Religion nicht mehr alle Bürger vertritt, darf diese Religion gar keine Bedeutung mehr für den Staat und für die Gesellschaft haben, die darüber hinausgeht, dass die Bürger, die sich zu der Religion bekennen, natürlich sich selbst in Staat und Gesellschaft einbringen. Dieser persönliche Einfluss auf Staat und Gesellschaft, den jeder Mensch natürlich gleichberechtigt besitzt, soll durch keinen der Anträge eingeschränkt werden. Aber wieso sollte eine Institution Sonderrechte genießen, wenn letztlich eine Mehrheit der Bevölkerung gar nicht hinter ihr steht?

Aber nicht nur aus der Sicht von Andersgläubigen oder Atheisten ist ein übermäßiger Einfluss von Kirchen abzulehnen. Auch innerhalb der christlichen Religion gibt es die unterschiedlichsten Glaubensvorstellungen. Die aktuelle Organisation des Zusammenspiels von Staat und Kirchen betont den institutionellen Charakter der Kirchen. Als Institution müssen die Kirchen aber vor allem auf das Überleben der eigenen Institution bedacht sein und können damit gar nicht mehr frei und unabhängig ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten. Ein schönes Beispiel ist der Streit zwischen den deutschen Bischöfen und dem Vatikan in Bezug auf die Kirchenmitgliedschaft und die Kirchensteuer. Religion und Glaube sollte etwas persönliches sein. Im aktuellen System bestimmen institutionalisierte Kirchen über den Glauben der Mitglieder und der Staat beeinflusst (vor allem über die Abhängigkeit der finanziellen Unterstützung der Kirchen vom Staat) die Politik der Kirchen.

Echte Glaubens- und Religionsfreiheit bedeutet aber, dass der einzelne Mensch frei darin ist, wie er seinen Glauben gestaltet, und dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten statt ihrer institutionellen und finanziellen.

4 thoughts on “Laizismus bei den Piraten

  1. Ahoi 🙂

    Ich glaube nicht, dass du dich zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht (richtig verstanden) entscheiden musst.

    Naturrecht ist ein leider nicht besonders hilfreicher, da zu vager Begriff, der sinnvoll war in Zeiten, in denen Philosophen sich noch gegen Herrscher durchsetzen mussten, die ihre Gesetze als gottgegeben oder natürlich darstellten. Damals gab es einfach noch keine so klare Trennung zwischen Gesetz und übergesetzlicher Moral wie heute, das wurde gern vermischt und deshalb war es sinnvoll, einen Begriff zu haben, der etwas vom zufällig gerade geltenden Recht unabhängig gültiges bezeichnen sollte und klarmachte, dass nicht jedes Gesetz notwendig damit übereinstimmte. Leider wird der Begriff etwas unklar gebraucht und wurde oft in Richtung geschriebenen Gesetzes, dem man eine bestimmte Begründung zusprach, verschoben.
    Man kann über diese Dinge viel besser sprechen, wenn man sich die viel differenzierteren und weniger durch ihren historischen Kontext bedingten Begriffe der modernen Metaethik nimmt. Dann wird´s allerdings auch scheißkompliziert ;). Da könntest du dann z.B. ein Objektivist, Realist und Kognitivist sein, der moralische Fakten aber für auf natürliche Fakten reduzierbar hält, z.b. via einer Supervenienztheorie. Das scheint mir die metaethische Position zu sein, die zu dir passt, wenn ich deinen Beitrag so angucke. Soweit zur Typberatung 😉

    Rechtspositivismus ist an sich die ziemlich langweilige, aber wohl auch ziemlich wahre 😉 These, dass niedergeschriebene Gesetze von Menschen (nicht Gott oder der Natur) gemacht werden und es keinen inhärenten oder notwendigen Zusammenhang zwischen Gesetz und Moral gibt. Das heißt aber nicht, dass es keine (z.B. “ewig gültige”) Moral gibt! Sie hat nur nicht *notwendig* einen Zusammenhang mit dem geltenden Recht. Heute bestreitet das quasi niemand, früher was das mal ´ne revolutionäre These.

    Theoretisch kannst du also gleichzeitig der Meinung sein, dass es ein überpositives Recht gibt, und ein positives, dessen Gültigkeit nicht vom überpositiven abhängt, aber dessen *Rechtfertigung* z.B. nicht ohne überpositives möglich ist.

    Noch zwei weiter Anmerkungen zu konkreten Stellen:
    “Da das Naturrecht behauptet, ewig und universell zu gelten, muss es seine eigene Reform ablehnen. Das verhindert zwar, dass es “verschlechtert” wird, es verhindert aber auch, dass es “verbessert” wird. Im Besonderen kann ein Teil des Naturrechts, der sich zu einer Zeit an einem Ort positiv für die Menschen auswirkt, zu einer anderen Zeit oder einem anderen Ort aber ins Gegenteil verkehren.”

    Das stimmt so m.E. nicht. Z.B. könnte es ein Naturrecht sein, immer das zu tun, was sich jwls. positiv auswirkt – auf diese Weise wäre es zwar ewig gültig, seine konkreten Ableitungen aber immer unterschiedlich. Man muss immer nur eine Abstraktionsebene hochkraxeln ;).
    Außerdem ist es, je nach philosophischer Position, denkbar, dass sich alle in dem, was sie als Naturrecht zu erkennen glauben, irren. Korrekturen solcher Irrtümer sind dann natürlich auch möglich.

    “Der Rechtspositivismus hat diesen Nachteil nicht. Er erkennt, dass alle Gesetze von Menschen geschaffen, damit möglicherweise fehlerhaft und mit veränderten Umgebungsbedingungen reformbedürftig sind.”

    Ja – aber wir erkennt man, wann ein Gesetz fehlerhaft ist? M.E. kann man Kritik nur mit Bezug auf überpositives Recht üben. Mit Rechtspositivismus allein hat man zwar ein plausibles Konzept darüber, was Gesetze sind, aber keinen Maßstab für Kritik an der Hand.

    Müssen wir jetzt also religiös werden? Nö. Es gibt eine Vielzahl von Versuchen, Gesetze mit Bezug auf etwas davon unabhängig gültiges zu begründen. Keine davon ist ohne Probleme, aber viele verfügen immerhin über weniger Probleme als solche mit Gottesbezug, Yay!

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